JMStV

Fast wäre es so gekommen.

Inhalte können, wenn sie nicht gegen das Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.
(Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Dienstanbieter / fsm)

Ab dem 1. Januar 2011 sollte eigentlich der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (kurz: JMStV / oder lang:Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien), d.h. dessen Novelierung, in Kraft treten. Als Internet-Nutzer, vor allem jedoch als Blogger und Webseiten-Betreiber beträfe mich das. Da die rot-grüne Koalition Nordrhein-Westphalens am 16. Dezember 2010 gegen die angekündigte Novellierung stimmte, ist diese nun gegenstandslos. Aber der JMStV betrifft mich immer noch, wenn auch nur in seiner 2003er Version. Generell betrifft das Gesetz alle Anbieter von Telemedien (egal, ob kommerziell oder nicht). Dazu gehören auch u.a. Webseiten und Blogs von Privatpersonen (z.B. so ziemlich alle Homepages auf Alien.de) und Internetauftritte von Unternehmen und Vereinen (z.B. DEGUFO oder GEP).
Dass ein solches Gesetz überhaupt existiert, scheint den meisten privaten Anbietern von Inhalten bisher kaum bewusst gewesen zu sein. Erst jetzt – im Zuge der Diskussionen und Kritiken zur Novelierung – wurde das Bewusstsein etwas geschärft, dass man beim Einstellen seiner privaten Webseite auf Jugendschutz zu achten hat. Aber sind wir mal ehrlich: die meisten privaten Inhalte sind jugendschutzrechtlich auch nicht relevant. Wer Seiten über sein Hobby (z.B. Briefmarken, Katzen oder UFOs) ins Netz stellt, hat in den seltensten Fällen jugendgefährdendes Material verwendet. Das dazu. Punkt.

Randbemerkung: Interessant wäre es hier vor allem bei CENAPs „offiziellem Newsticker“ geworden, wenn die Klassifizierungpflicht für Inhalte ab 16 und 18 Jahre tatsächlich Einzug gehalten hätte. Erst kürzlich schrieb ich, dass „der Newsticker mit einer ordentlichen Blog-Software weitergeführt [werden sollte]. Ein Blog schon deshalb, weil ich Werner Walter mit seinem Newsticker aufgrund seiner Schreibweise und des Stils sowieso für den ersten Blogger der UFO-Szene halte.“ Wäre der CENAP-Newsticker tatsächlich – wie der Name suggeriert – ein reiner UFO-Nachrichten-Lieferant, sollte der JMStV so oder so (2003 oder 2011)  kein Problem darstellen.

Leider ist er es nicht ((Ich denke, ich werde künftig das Wort Newsticker in Gänsefüßchen setzen.)) (wer käme auch auf die Idee, den CENAP-„Ticker“ mit z.B. N24 o.Ä. zu vergleichen?). Statt dessen sind die Inhalte auch mit privaten Vorlieben und Anmerkungen durchsetzt (wie man es eben eher auf einem Blog erwarten würde). Auch das wäre kein Problem (es lebe die Freiheit des Internet, wenn diese auch immer weiter beschnitten wird). Es könnte aber an der Stelle ein Problem werden bzw. hätte werden können, wenn in den Texten Begriffe wie „Schamhaar“, „Onanie“, „Fick“, „Abspritzen“ (ja, und zwar genau in diesem Kontext, den Sie gerade vermuten) usw. auftauchen. Und das tun sie. Textuelle Pornografie, verpackt in scheinbar wissenschftlichem Gewand. Dazu kommt das Thema „Sex mit Außerirdischen“, welches an verschiedenen Stellen angeschnitten wird. Das Thema ist sicherlich ein Teil des Gesamtphänomens und Erzählungen hierüber können genauso betrachtet und untersucht werden wie die herkömmliche UFO-Sichtungserzählung. Allerdings sollte gemäß dem Gesetz sichergestellt werden, dass Kinder hierzu keinen Zugang erhalten. Dies ist bisher nicht geschehen und hat auch niemanden groß gekümmert.

Wäre der JMStV in der 2011er Version in Kraft getreten, hätte WW sicherstellen müssen, dass Kinder das nicht lesen können. Nun ja, aber „Zeitschaltuhren“ auf Internetseiten und andere technische Möglichkeiten, die bereits im Vorfeld heiß diskutiert wurden und (auch bei mir) nicht unbedingt auf Begeisterung stießen, sind ja nun (vorerst) passé. Es liegt nach wie vor in der Verantwortung der Anbieter. Ab ins Bewusstsein damit.

Nun aber wirklich: Punkt.


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